Home > Ausbildung Personal für Flugzeug-Unterhalt Hinweise zur Umstellung von M-Lizenz auf L-Lizenz Bis am 1. Oktober 2020 muss freigabeberechtiges Personal mit der nationalen M-Lizenz für Segelflugzeuge, Motorsegler, Ballone und Luftschiffe gemäß Teil III (Part-66) der VO (EU) 1321/2014 mit der neuen EASA L-Lizenz ausgestattet sein. Heinz Bärfuss hat im Zuge dieser Umstellung einige nützliche Hinweise zum Thema zusammengetragen. Weitere Informationen sind auf der Website des BAZL zu finden.